Abwasserhausanschluss

Für den Abwasserhausanschluss ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
Unter Abwasserhausanschluss versteht man die Anschlussleitung vom Gebäude bis zum Anschlusspunkt am öffentlichen Kanal in der Straße.

Details dieser Verantwortung sind in der
Abwassersatzung des ZKE-Heusweiler, im Wasserhaushaltsgesetz (§60 WHG, § 61 WHG), im Strafgesetzbuch und im Bodenschutzgesetz geregelt.

Jeder Grundstückseigentümer -ebenso wie der öffentliche Abwasserentsorger– ist für die Instandhaltungs- und Reinigungspflicht der von ihm betriebenen Anlagen verantwortlich.

Diese Pflicht erstreckt sich bis zur Grundstücksgrenze.

 

Neben der baulichen Anlage ist der Grundstückseigentümer auch verantwortlich für alles was in die Kanalisation eingebracht wird.

Das gesammelte Abwasser wird zur Kläranlage transportiert und dort gereinigt. Nach der Kläranlage fließt das gereinigte Abwasser wieder Bächen oder Flüssen zu.

Dieser Kreislauf kann nur richtig funktionieren, wenn darauf geachtet wird dass nur zulässige Stoffe in das Abwasser gelangen.
Manche Stoffe hindern den Abtransport, manche zerstören die Rohre oder gefährden die Kanalarbeiter, manche vergiften das Abwasser und damit die Biologie in der Kläranlage oder den anschl. Gewässern.

In der Abwassersatzung sind unter § 5 und § 6 Beschränkungen zur Einleitung und zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes formuliert.

In nebenstehender Tabelle sind viele gebräuchliche Stoffe und deren Probleme für die Kanalisation beschrieben.

Feste oder flüssige Stoffe, die nicht in den Ausguss bzw. die Toilette gehörenWas sie anrichten
Aschelagert sich ab, zersetzt sich nicht
Bindenverstopfen Rohrleitungen
Chemikalienvergiften das Abwasser, greifen Betronrohrleitungen an
Farbenvergiften das Abwasser
Frittierfettlagert sich in den Rohrleitungen ab, führt zu Verstopfungen
Katzenstreulagert sich in den Rohrleitungen ab
Lackevergiften das Abwasser
Medikamentevergiften das Abwasser
Motorölvergiftet das Abwasser
Ölhaltige Abfälle (Lappen, Ölfilter)vergiften das Abwasser, verstopfen Rohrleitungen
Ohrenstäbchenlassen sich häufig in der Kläranlage nicht zurückhalten, verschadeln die Bäche, Flüsse und Seen
Pflanzenschutzmittelvergiften das Abwasser
Putzmittelvergiften das Abwasser, zerfressen Rohrleitungen und Dichtungen
RasierklingenVerletzungsgefahr für die Arbeiter in Kanalisation
Rohrreinigerzerfressen Rohrleitungen und Dichtungen
Schädlingsbekämpfungsmittelvergiften das Abwasser
Slipeinlagenführen zu Verstopfungen, nicht zuersetzbare Plastikfolien verschandeln Gewässer
Speiseresteführen zu Verstopfungen, locken Ratten an
Tapetenkleisterführt zu Verstoppfungen
Textilienverstopfen Rohrleitungen und Pumpen
Verdünnerführt zu Ablagerungen und Rohrverstopfungen
Windelnverstopfen Rohrleitungen und Pumpen
Zigarettenkippenmüssen in der Kläranlage mühsam entfernt werden
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