Besonderheiten

Baugrubengewässer

Bei Baumassnahmen fällt häufig Grundwasser oder Oberflächenwasser an, das die Bauarbeiten hindert oder erschwert.

Die Förderung und Einleitung solcher Wässer bedarf der Zustimmung des ZKE-Heusweiler.

Nach Genehmigung ist mit geeigneten Messeinrichtungen versehen eine Ableitung in die Kanalisation möglich.

Je nach Untergrund (Sand) und Bodenbeschaffenheit (Verunreinigung) sind Vorbehandlungsanlagen vorzuschalten und ggf. zusätzlich die Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde zu erwirken.

Für die Einleitung des Baugrubenwassers wird eine Gebühr berechnet.

Drainagen

In nassem Baugrund oder wasserführenden Bodenschichten werden häufig Drainagen geplant.

Grundsätzlich dürfen nach dem Gewässer- und Bodenschutz keine Drainagen an die Kanalisation angeschlossen werden. Zudem können Grundwasserabsenkungen mit folgeschweren Setzungsschäden entstehen.

Kellergeschosse bedürfen hier wasserdichten Wannen oder besonderer Abdichtungen gegen drückendes Wasser.

Nach § 17 der Abwassersatzung ist jedoch die Ableitung von anstehendem Grundwasser in die öffentliche Abwasseranlage bei reinen Regenwasserkanälen (Trennsystem) gestattet.

In besonderen Einzelfällen kann ausnahmsweise auch eine Einleitung genehmigt werden, sofern entstehende Mehrkosten vom Grundstückseigentümer übernommen werden.

 

Reinigungs- und Inspektionsöffnungen sind ebenso wie ein Sandfang und evtl. Rückstausicherung vor der Einleitung in den Anschlusskanal zusätzlich vorzusehen.

Nach oben scrollen